Bedingungen für die Nutzung unserer Dienstleistungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen plateau-juniper, Industriestraße 42, 60528 Frankfurt am Main (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Reparatur-, Wartungs- und Serviceleistungen an Bankautomaten und verwandten Geräten.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen oder sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen überlassen haben.
(2) Die Bestellung einer Dienstleistung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang anzunehmen.
(3) Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Ausführung der Dienstleistung erklärt werden.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag und dem zugehörigen Angebot des Auftragnehmers.
(2) Bei Reparaturleistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, nach eigenem Ermessen gleichwertige Ersatzteile zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich Originalteile vereinbart wurden.
(3) Bei Wartungsverträgen umfasst der Leistungsumfang die im Vertrag spezifizierten regelmäßigen Inspektionen und präventiven Maßnahmen. Reparaturen aufgrund von Verschleiß oder Defekten sind gesondert zu vergüten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Für Leistungen, die nicht im Rahmen eines Wartungsvertrages erfolgen, gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise gemäß unserer Preisliste.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
(1) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
(2) Gerät der Auftragnehmer mit seiner Leistung in Verzug und entsteht dem Auftraggeber hieraus nachweislich ein Schaden, ist der Auftraggeber berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Diese beträgt für jede vollendete Woche des Verzugs 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der Leistung, der infolge des Verzuges nicht in zweckdienlicher Weise genutzt werden konnte.
(3) Bei höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen verlängern sich Lieferfristen entsprechend.
(1) Für Reparatur- und Wartungsleistungen gewähren wir eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme der Leistung.
(2) Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen steht dem Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt verlangen.
(4) Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung, Bedienungsfehler, normale Abnutzung oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind.
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(1) Gelieferte Ersatzteile und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: Juni 2026